Abgasleitung

Abgase müssen über das Dach abgeleitet werden. So stören sie nicht, denn selbst bei optimaler Holzverbrennung entstehen Schad- und Geruchsstoffe. Die Kaminmündung muss den höchsten Gebäudeteil um mindestens 0,5 m (Giebel) oder um 1,5 m (Flachdach) überragen. In speziellen Fällen kann die Behörde auch höhere Kamine vorschreiben.

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